Oekodok
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Abstract
Bundesgerichtsentscheid: Verbot der künstlichen Befruchtung unzulässig
Die vom Basler Stimmvolk im Jahre 1991 deutlich angenommene Regelung zur künstlichen Befruchtung enthielt ein Verbot der In-vitro-Fertilisation mit anschliessendem Embryotransfer, des intratubaren Gametentransfers sowie der Konservierung von Eizellen. Diese Verbote sind nun vom Bundesgericht für unzulässig erklärt und aufgehoben worden. Zulässig bleibt einzig das Verbot, ganze Embryonen zu konservieren. Die Verfasser, deutliche Befürworter des Bundesgerichtsentscheids, erläutern und kommentieren ihn ausführlich.
Stichworte: Gesetzgebung, Gentechnologie, Forschung, Fortpflanzungstechnik, Medizin, Basel-Stadt, Urteil, Folgen, eidgenössische Initiative, Leihmutter, Insemination, Erbgut, Föten
Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Gen-Politik, Gesetzgebung
Medium: BaZ
Publikationsdatum: 23.12.1993
Autor: Diverse
Eigenschaften: Bericht; Kommentar;
Abstract-Nr: 77520
Abstract-ID: 05202400181