Oekodok
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Abstract
Eine neue EG-Verordnung verlangt die Rücknahme von Batterien
Das Recycling der zurückgenommenen Batterien verlangt die Verordnung auch. Konkret müssen Firmen, die Batterien herstellen, ab März 1993 alle gebrauchten Batterien sowie Geräte mit fest eingebauten Akkumulatoren kostenlos zurücknehmen; die Batterien und Akkus sind stofflich zu verwerten (Recycling), und von 1994 an müssen eingebaute Akkus so installiert sein, dass sie mit Hilfe eines einfachen Schraubenziehers entnommen werden können (Bericht).
Stichworte: 1 kWh kostet aus der Batterie 600 Mark; Metallwert, Umweltgefährdung, Schweizer Regelung, Pyrolyse, vorgezogene Entsorgungsgebühr, Schwermetalle, Quecksilber, Cadmium, Zink, Kupfer, Hausabfall, Abfallbewirtschaftung
Schlagwort: Abfälle > Recycling, Downcycling
Medium: SZ
Publikationsdatum: 21.01.1993
Autor: Ell, Renate
Abstract-Nr: 78507
Abstract-ID: 07201310188