Oekodok
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Abstract
Sammelstellen verursachen oft Ärger in der Gemeinde
Im Zuge der getrennten Entsorgung von Hauskehricht sind Gemeinden gezwungen, die benötigte Infrastruktur, insbesondere Sammelcontainer, bereitzustellen. Die Entsorgung ist aber meist mit gewissen Störungen zulasten der Nachbarschaft verbunden: Lärm- , evtl. Geruchsimmissionen, Ästhetikprobleme. Darum wird oft versucht, eine Sammelstelle mit rechtlichen Mitteln zu verhindern. Anhand eines Beispiels aus der Stadt Zürich zeigt der Verfasser, wo die Crux liegen kann und wie das Verwaltungsgericht argumentiert.
Stichworte: Abfälle, Recycling, Gesetz, Gerichtsfall, Umweltrecht, Gesetzgebung, Staat
Schlagwort: Abfälle > Recycling, Downcycling
Medium: UI 1/93, S. 25
Publikationsdatum: 01.04.1993
Autor: Huber, René
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 78549
Abstract-ID: 07201310230