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Abstract


OECD bringt Drei-Listen-System für internationalen Abfallhandel

Weitgehend unkontrolliert gehen heute Abfälle über die Grenzen, die wiederverwertet werden sollen und deshalb nicht unter das Abfallrecht fallen. Die OECD hat im letzten Jahr eine Regelung dazu getroffen, welche auch die EG übernehmen will. Mehrere hundert Abfallsorten wurden in drei Listen «als ungefährlich geltend»,«mindergefährlich» und «gefährlich» eingeteilt. «Gefährliche und Abfälle unbekannter Toxizität» dürfen nur mit der schriftlichen Zustimmung des Importlandes ausgeführt werden.

Stichworte: Abfälle, Sonderabfälle, sondermüll, Gesetzgebung, Wirtschaft, Staat, Handel, Kontrolle
Schlagwort: Abfälle > Industrieabfälle, Sonderabfälle

Medium:
OeB 9/93, S. 4
Publikationsdatum: 03.03.1993
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 78635
Abstract-ID: 07201410238