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Abstract


DeponiebetreiberInnen haften für Deponieschäden

Wer haftet für die Schäden, die von deponiertem Abfall ausgehen? AbfallherstellerInnen oder Deponieverantwortliche? Nun wissen wir es: Deponieverantwortliche, die selbst wissen müssen, was für Abfälle sie auf ihrer Deponie dulden wollen (Bericht über das Zustandekommen dieser Europäischen Konvention über Abfallbewirtschaftung, die am 21. Juni in Lugano unterschrieben und 1995 in Kraft treten wird).

Stichworte: Deponien, Altlasten, Umweltverschmutzung, Havarie, Skandale, Sandoz, Schweizerhalle, Carlos de Sola, EG-Richtlinien, Haftung, «Produktehaftung»
Schlagwort: Abfälle > Deponien, Altlasten

Medium:
Libé
Publikationsdatum: 06.04.1993
Autor: Sousse, Michel

Abstract-Nr: 78725
Abstract-ID: 07201500071