Oekodok
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Abstract
DeponiebetreiberInnen haften für Deponieschäden
Wer haftet für die Schäden, die von deponiertem Abfall ausgehen? AbfallherstellerInnen oder Deponieverantwortliche? Nun wissen wir es: Deponieverantwortliche, die selbst wissen müssen, was für Abfälle sie auf ihrer Deponie dulden wollen (Bericht über das Zustandekommen dieser Europäischen Konvention über Abfallbewirtschaftung, die am 21. Juni in Lugano unterschrieben und 1995 in Kraft treten wird).
Stichworte: Deponien, Altlasten, Umweltverschmutzung, Havarie, Skandale, Sandoz, Schweizerhalle, Carlos de Sola, EG-Richtlinien, Haftung, «Produktehaftung»
Schlagwort: Abfälle > Deponien, Altlasten
Medium: Libé
Publikationsdatum: 06.04.1993
Autor: Sousse, Michel
Abstract-Nr: 78725
Abstract-ID: 07201500071