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Abstract


Offene Rechtsfragen bei der Altlastensanierung

Bei der Revision des Umweltschutzgesetzes wird neu auch das Problem der Altlasten im Bundesrecht geordnet. Dabei zeichnet sich im Gegensatz zur heutigen Praxis ab, dass für Altlasten, die nicht aus Deponien für Siedlungsabfälle entstanden sind, nicht mehr die früheren VerursacherInnen im engeren Sinn haftbar gemacht werden, sondern die jetzigen InhaberInnen zur Verantwortung gezogen werden. Allerdings könnte diese bestechend einfache Regel zu einer Flut privatrechtlicher Rückgriffsforderungen auf frühere VerursacherInnen führen (ausführliche Würdigung des Problems mit Kasten zur Haftungsfrage bei Deponien; lesenswert).

Stichworte: Rechtssicherheit, Abfallbewirtschaft, Altlasten, GrundeigentümerInnen, Sanierungskosten, Kosten, Risiko, Verdachtsflächen, Revisionsentwurf für ein neues Umweltschutzgesetz (USG), Heribert Rausch, Professor für Umweltrecht an der Universität Zürich; Altlastenkataster, wirtschaftliche Vorteile, Gerichtskosten, Anwaltskosten, Beispiel USA
Schlagwort: Abfälle > Deponien, Altlasten

Medium:
NZZ
Publikationsdatum: 03.06.1993
Autor: bs.

Abstract-Nr: 78735
Abstract-ID: 07201500081