Oekodok
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Abstract
Wer haftet für Abwasserentsorgung in Chemischreinigungsbetrieben?
Die Zweite Strafkammer des Obergerichts hat den ehenmaligen Angestellten einer Chemisch- Reinigung im Seefeld zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Der Strafbestand: der Angeklagte hatte die perchlorethylenhaltigen Abwässer aus dem Reinigungsprozess zwar gesammelt, dann aber doch in einen Ablauf geschüttet, was ein Fischsterben zur Folge hatte. Der Prozess wirft die Frage auf, inwieweit Inhaber von Chemischreinigungen dafür haften, dass ihre Abwässer richtig entsorgt werden, und was geschieht, wenn der Urheber nicht ermittelt werden kann.
Stichworte: Gesetz, Haftung, Wasser, Umweltrecht
Schlagwort: Politik und Recht > Umweltrecht
Medium: TA
Publikationsdatum: 25.03.1992
Autor: Büsser, Bettina
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 80824
Abstract-ID: 01501200137