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Abstract


Offizielle Angleichung der Schweizer Produktehaftpflicht an EG-Recht

Zwanzig Seiten umfasst der Bundesbeschluss, mit welchem die schweizerische Produktehaftpflicht derjenigen der EG angeglichen wird. In der Praxis ist dieser Schritt aber schon längst vollzogen worden. Der wesentliche Unterschied zwischen der EG und der Schweiz lag darin, dass in der Schweiz der Konsument oder der Geschädigte dem Hersteller ein Verschulden nachweisen musste, während in der EG der Produzent oder Importeur generell haftpflichtig ist. Die Kosten der höheren EG-Versicherungspflicht wälzt der Produzent natürlich auf den Konsumenten ab.

Stichworte: Alfred Neukomm, SP-Nationalrat und Konsumentenvertreter; Finanzierung, Industrie, Prämie, Gesetz, Recht, Produktion, Wirtschaft
Schlagwort: Politik und Recht > Umweltrecht

Medium:
TA
Publikationsdatum: 02.06.1992
Autor: Vontobel, Werner
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 80832
Abstract-ID: 01501200145