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Abstract


Keine Beschwerdelegitimation des Vereins gegen Tierfabriken

Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine Tierschutzvereinigung nicht legitimiert ist, eine Ausnahmebewilligung für einen Schweinestall aufgrund des Verbandsbeschwerderechts nach Natur- und Heimatschutzgesetz anzufechten, da die Vereinigung Ziele ausserhalb dieser Gesetzgebung verfolgt. Das Verbandsbeschwerderecht soll auf einen überschaubaren Kreis begrenzt bleiben (Urteil 1A.79/1992 vom 26. Juni 1992).

Stichworte: Erwin Kessler, Gesamtschweizerische Sportvereinigungen, Recht, Gesetz, Umweltschutzgesetz, Nutztierhaltung, Schweinestall, Schweinemaststall
Schlagwort: Politik und Recht > Umweltrecht

Medium:
NZZ
Publikationsdatum: 27.08.1992
Autor: Ro.
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 80842
Abstract-ID: 01501200155