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Abstract


EWR bringt die Produktehaftpflicht – aber nicht für Hors-Sol-Produkte

In Zukunft sollen auch in der Schweiz Hersteller und Importeure für Schäden haftbar sein, die durch einen Mangel ihrer Produkte verursacht werden. Der Nationalrat hat in diesem Sinn mit 95:23 Stimmen beschlossen, die schweizerische Gesetzgebung an das EG-Recht anzupassen. Ein SP-Antrag auf Ausdehnung der Haftpflicht auf Hors-Sol-Produkte wurde abgelehnt.

Stichworte: Gebrauchsanweisung, genmanipulierte Produkte, Margrith von Felten (Nationalrätin SP BS); Gesetzgebung, EWR
Schlagwort: Politik und Recht > Umweltrecht

Medium:
TA
Publikationsdatum: 01.09.1992
Autor: Rauch, Katja

Abstract-Nr: 80844
Abstract-ID: 01501200157