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Abstract


Muss BAG Gummigranulat für Tennisplätze einer Giftklasse zuordnen?

Seit Jahren bauen Belagsfirmen bedenkenlos Gummigranulat-Böden in Tennishallen ein. Aber nun hat das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) entdeckt, dass dies eventuell gegen die Giftverordnung verstösst. Die Schuhe der Spieler lösen beim Rutschen aus den Belägen schwermetallhaltige Stäube, die verantwortlich sein können für bei Tennisspielern häufige Beschwerden wie Kopfweh, Atembeschwerden und Schleimhautreizungen. Das BAG erwägt nun Deklaration mittels Giftklassenzuordnung.

Stichworte: Kassensturz; Forbo Sportflor AG, Eglisau; Eidgenössische Materialprüfungsanstalt (EMPA); Krankheit, Sport, Gesetz
Schlagwort: Politik und Recht > Umweltgifte

Medium:
K-Tip
Publikationsdatum: 04.03.1992
Autor: Gehriger, Res
Eigenschaften: Bericht; Schwarz/Weiss-Bilder;

Abstract-Nr: 80875
Abstract-ID: 01501410094