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Abstract


Neue Waldgesetzgebung auf 1.1.1993

Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über den Wald auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt und gleichzeitig die Waldverordnung genehmigt. Beide Erlasse wollen sowohl den flächenmässigen Bestand als auch die vielfältigen Funktionen des Schweizer Waldes erhalten. Der Schutz vor Naturgefahren, der Erholungswert und die Holzgewinnung werden vom Gesetz als gleichwertige Funktionen des Waldes anerkannt.

Stichworte: Holznutzung, Holzwirtschaft, öffentlicher Zugang, Tourismus, Gesetzgebung, Staat, Rodung, Forstwirtschaft
Schlagwort: Wald > Funktion, Allgemeines

Medium:
NZZ
Publikationsdatum: 01.12.1992
Autor: U.M.

Abstract-Nr: 81274
Abstract-ID: 02201200040