Oekodok
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Abstract
Die formaljuristischen Tricks der GentechnikerInnen
Pflanzensorten und Tierarten dürfen grundsätzlich nicht patentiert werden. Das hindert aber Patentämter keineswegs daran, entsprechende Patentgesuche zu akzeptieren. Grund ist die Formulierung: wird nur die veränderte Gensequenz zum Patent angemeldet und wird das Wort «Sorte» oder «Art» nicht verwendet, ist das Gen – und somit die Pflanzensorte oder Tierart – patentierungswürdig (Übersicht über die Geschichte der Tier- und Pflanzenpatente).
Stichworte: Juristischer Kniff, Technikfolgeabschätzung, NIH, Ciba, Zukunftsmarkt, Symposium, Europäisches Patentamt (EPA), Ciba-Patent Nr. 0164575 (Gentransfer bei Pflanzen); Greenpeace, Patentbehörden, Bundesamt für geistiges Eigentum, Europäisches Patentabkommen, Forschung, Recht, Gesetz, Biotechnologie, Gentechnologie, Patente auf Leben, Forschung, Wissenschaft
Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Ethik
Medium: BaZ
Publikationsdatum: 22.12.1992
Autor: Klaffke, Oliver
Abstract-Nr: 82902
Abstract-ID: 05202100038