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Abstract


Rechtslücke für Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen

Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen bewegen sich noch im rechtsfreien Raum. Wenn die Schweiz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mitmacht, muss sie ein Bewilligungsverfahren für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen einführen. Wird der EWR abgelehnt, dürften sich jedoch Verzögerungen ergeben (Bericht).

Stichworte: Richtlinien, Ciba-Geigy, BUWAL, BAG, Gesetzgebung, Gentechnologie, Umweltschutzgesetz, UWS-Gesetz
Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Gen-Politik, Gesetzgebung

Medium:
BaZ
Publikationsdatum: 12.05.1992
Autor: AP
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 82937
Abstract-ID: 05202400131