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Abstract


Basler Konvention nimmt Sitz in Genf

Das Sekretariat der Basler Konvention über den grenzüberschreitenden Verkehr mit gefährlichen Abfällen wird in Genf eingerichtet. Dies beschlossen die Vertragsstaaten. Die auf Anregung der Schweiz und Ungarns erarbeitete und seit dem 5. Mai 1992 wirksame Basler Konvention will die Exporte von Sonderabfällen auf ein Minimum beschränken und einer strikten Kontrolle unterstellen (kurzer Bericht).

Stichworte: Abfälle, Sonderabfälle, Sondermüll, OECD, Export, Wiederaufbereitung, Entsorgung
Schlagwort: Abfälle > Industrieabfälle, Sonderabfälle

Medium:
Bund
Publikationsdatum: 29.12.1992
Autor: bin.
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 83965
Abstract-ID: 07201410221