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Abstract


Zürcher Abfallgesetz: Verursacherprinzip in Haushalt und Handel

Der Zürcher Regierungsrat hat zuhanden des Parlaments ein Abfallgesetz verabschiedet, das ab 1995 folgendes vorsieht: flächendeckende Kehrichtsackgebühr im Kanton, Verpflichtung der Betriebe zur Behandlung ihrer Abfälle sowie Rücknahmepflicht für Verpackungen und ausgediente Geräte im Handel. Ferner soll der Kanton die Nachsorge für stillgelegte Deponien übernehmen, diese Nachsorge aber durch Abgaben der Betreiber vorfinanzieren (mit Kasten zur Kehrichtsackgebühr und zur Aufteilung der gesammelten Stoffe im Kanton).

Stichworte: Abfall, Kanton Zürich, Abfallpolitik, Sackgebühr
Schlagwort: Abfälle > Statistik, Abfallpolitik

Medium:
TA
Publikationsdatum: 14.07.1992
Autor: Weinmann, Hans Rudolf

Abstract-Nr: 83994
Abstract-ID: 07201600051