Oekodok
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Abstract
Die rechtlichen Sanktionen bei wissentlicher HIV-Verbreitung
Wer HIV-positiv ist, dies weiss und trotzdem seinen Partner oder seine Partnerin ansteckt, macht sich in der Schweiz strafbar. Fahrlässige Tötung und schwere Körperverletzung sind die Tatbestände. In Frankreich hingegen muss auf «Vergiftung» geklagt werden. Schwierig sind entsprechende Prozesse, weil das Wissen um die Infizierung mit einem HIV-Test einhergeht. Der Test werde aber nicht mehr freiwillig gemacht, wenn er mit möglichen Sanktionen verbunden wird, und das führe zur noch schnelleren Verbreitung von Aids, sagt die Aids-Hilfe Schweiz (ausführliche Darstellung der Problematik).
Stichworte: Aids, Ansteckung, Prozesse, Gerichte, Schweiz, Abschreckung, Epidemiologie, Beweise, Fahrlässigkeit, Indizienprozess
Schlagwort: Gesundheit > Krankheiten
Medium: LNQ
Publikationsdatum: 28.10.1992
Autor: Lietti, Anna
Abstract-Nr: 84337
Abstract-ID: 07301800164