Oekodok
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Abstract
Die Gesetzgebung zur Umwelthaftung in der BRD ist ungenügend
Der grösste Teil der Umweltschäden wird vom neuen Gesetz zur Umwelthaftung nicht erfasst. Das Bundesverfassungsgericht könnte Nachbesserungen verlangen. Stör- und Unfälle von betrieblichen Anlagen bleiben die Ausnahme von der Regel bei Umweltschäden. Seveso, Bhopal usw. sind lediglich die spektakulärsten Fälle von Umweltverschmutzung. Abfalltourismus und Ozonloch, Nordseeverschmutzung und Waldsterben bleiben dagegen umweltschädliche Normalfälle.
Stichworte: Gesetzgebung, Umweltkatastrophen, Sandoz-Katastrophe, Chemie, Schadenersatzforderungen, Entschädigungen, Rechtsprechung, Verursacherprinzip, Gefährdungshaftung, Umweltschutz-Gesetz
Schlagwort: Politik und Recht > Umweltrecht
Medium: Natur 4/91, S. 35
Publikationsdatum: 01.04.1991
Autor: Martens, Uwe
Eigenschaften: Bericht; Schwarz/Weiss-Bilder;
Abstract-Nr: 85183
Abstract-ID: 01501200095