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Abstract


Die Kräutertee-Verordnung wird nicht vollzogen

Genuss- oder Heiltee? Diesen Unterschied machen lediglich die Behörden, nicht aber AnbieterInnen und VerbraucherInnen. Seit kanpp fünf Monaten gibt es die Kräutertee-Verordnung. Weder die Kräuterbauern, die AnbieterInnen noch die Verordnungsvollstrecker halten sich daran. Die Kräutertee-Verordnung, ausgeheckt vom Bundesamt für Gesundheitswesen, scheint eine Totgeburt zu sein.

Stichworte: Kontrollstelle für Heilmittel (IKS), Gesetzgebung, Gesundheitswesen, Lebensmittel, Arzneimittel, Boykott, KonsumentInnenverband, Teeverkauf
Schlagwort: Politik und Recht > Umweltrecht

Medium:
TW
Publikationsdatum: 23.04.1991
Autor: nh.
Eigenschaften: Bericht; Schwarz/Weiss-Bilder;

Abstract-Nr: 85185
Abstract-ID: 01501200097