Oekodok
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Abstract
Der Umweltschutz verlangt viele kleine Massnahmen
Der Umweltgesetz (BL, Abstimmung am 2. Juni) umfasst sämtliche engeren Bereiche des Umweltschutzes: Luft, Lärm, Verkehr, Abfälle, Boden und Katastrophenschutz. Für die weiteren Bereiche wie Gewässer-, Natur-, Landschaftsschutz oder Energie gelten spezielle Gesetze. Das Umweltschutzgesetz will in den engeren Bereichen alle miteinbeziehen: die Industrie, die Landwirtschaft, die Verkehrsteilnehmer, die Haushalte, das Gewerbe, die Konsumenten. Als oberster Gundsatz steht das Verursacherprinzip.
Stichworte: Entsorgung, Schadstoffe, Belastung, Verantwortungsbewusstsein
Schlagwort: Politik und Recht > Umweltrecht
Medium: NOZ
Publikationsdatum: 23.05.1991
Autor: chj.
Eigenschaften: Bericht; Schwarz/Weiss-Bilder;
Abstract-Nr: 85189
Abstract-ID: 01501200101