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Abstract


Umweltorganisationen müssen Beschwerden frühzeitig anmelden

Das Bundesgericht, dessen Urteil hier zusammengefasst ist, stellt fest, dass beschwerdeberechtigte Umweltorganisationen auch verpflichtet sind, sich in ein Verfahren frühzeitig einzumischen, wenn sie (in diesem Fall bei einer Strassenkorrektur) mitreden wollen. Sie können nicht erst gegen den letztinstanzlichen kantonalen Entscheid Beschwerde erheben (Details in der Zusammenfassung).

Stichworte: Strassenbau, Gesetzgebung, UVP, Beschwerderecht
Schlagwort: Politik und Recht > Umweltrecht

Medium:
Umweltrecht 5/91, S. 361
Publikationsdatum: 01.10.1991
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 85208
Abstract-ID: 01501200120