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Abstract


Keine Tierversuche für Tabak und Schönheitscrème

Tierversuche für Kosmetika und Genussmittel sind unzulässig und dürfen künftig nicht mehr bewilligt werden. Dies schlägt der Bundesrat in der Ausführungsverordnung zum revidierten Tierschutzgesetz vor, die er am Freitag bis Mitte Juni in die Vernehmlassung geschickt hat.

Stichworte: Tierschutz, Sicherheitsanspruch, Versuche, Gesundheit, Grundlagenforschung, Schmerzempfindung, Bewilligungsverfahren
Schlagwort: Pflanzen, Tiere, Lebensräume > Tierversuche

Medium:
TA
Publikationsdatum: 11.05.1991
Autor: AP
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 85892
Abstract-ID: 02501350010