Oekodok
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Abstract
Keine Tierversuche für Tabak und Schönheitscrème
Tierversuche für Kosmetika und Genussmittel sind unzulässig und dürfen künftig nicht mehr bewilligt werden. Dies schlägt der Bundesrat in der Ausführungsverordnung zum revidierten Tierschutzgesetz vor, die er am Freitag bis Mitte Juni in die Vernehmlassung geschickt hat.
Stichworte: Tierschutz, Sicherheitsanspruch, Versuche, Gesundheit, Grundlagenforschung, Schmerzempfindung, Bewilligungsverfahren
Schlagwort: Pflanzen, Tiere, Lebensräume > Tierversuche
Medium: TA
Publikationsdatum: 11.05.1991
Autor: AP
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 85892
Abstract-ID: 02501350010