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Abstract


Patentierbarkeit von Lebewesen: Bald kommt die Genmaus

Ob in der Schweiz die rechtlichen Grundlagen schon bestehen, um eine "Genmaus" zu patentieren, ist umstritten. Verboten ist es auf jeden Fall nicht. Pflanzen werden schon heute zum Patent angemeldet, indem das Verfahren zu ihrer Herstellung auf der Basis des 1976 revidierten Patentgesetzes angemeldet wird.

Stichworte: Felix Auer, Nationalrat, FDP, BL; Bundesamt für geistiges Eigentum (BAGE); Gentechnologie, Forschung, Industrie, Erfindungen, Manipulation
Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Tiere, Veterinärmedizin

Medium:
WW
Publikationsdatum: 06.06.1991
Autor: Hofer, Bruno
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 86786
Abstract-ID: 05201400019