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Abstract


Abstimmung am 3. März in BS: Gesetz über die Reproduktionsmedizin

Um Missbräuche im Umgang mit Keimzellen und Embryonen von vornherein zu verhindern, soll ein kantonales Gesetz erlassen werden, das die meisten der auch in Basel praktizierten medizinischen Fortpflanzungshilfen verbietet. Verboten wird die Schaffung von Leihmutterschaftsverhältnissen. Eingeschränkt wird mit dem Gesetz auch die Forschung an lebenden Embryonen, Föten oder Teilen davon.

Stichworte: Gesetzgebung, LdU, Parteien, POB, Fortpflanzungs-Technologie, Gentechnologie, Medizin, Erbgut, Risiko, Genmanipulation
Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Gen-Politik, Gesetzgebung

Medium:
BaZ
Publikationsdatum: 07.02.1991
Autor: Hicklin, Martin
Eigenschaften: Serie; Bericht; Kommentar; Schwarz/Weiss-Bilder;

Abstract-Nr: 86925
Abstract-ID: 05202400084