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Abstract


Internationales Sortenschutzrecht wurde geändert

Eine Vorentscheidung für die Ausweitung des Patentrechtes fällte in diesem Frühjahr der Internationale Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV). Auf einer Konferenz einigten sich VertreterInnen von 22 Industriestaaten auf eine umfangreiche Revision des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen. Mit dem Wegfall des Doppelschutzverbotes, das einen zusätzlichen Patentschutz für angemeldete Pflanzensorten ausschloss, ist ein Hindernis für die vor allem von der Chemie-Lobby geforderte Patentfähigkeit aller Lebensformen ausgeräumt worden. Die LandwirtInnen in der BRD können schon erfahren, wie die Praxis aussehen wird, denn ihnen ist bereits verboten, ihr eigenes Erntegut zur Wiederaussaat zu verwenden. Die Aussaat ist nur erlaubt, wenn sie zuvor eine Lizenz von der Saatgut Treuhand GmbH in Bonn erworben haben.

Stichworte: Saatgut-Monopol, Bauern, Landwirtschaft, Züchtung, Sortenschutz-Verordnung, GATT, EG-Politik, Patent-Richtlinie
Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Gen-Politik, Gesetzgebung

Medium:
GID Nr. 67, 5/91, S. 4
Publikationsdatum: 01.06.1991
Autor: Löhr, Wolfgang
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 86935
Abstract-ID: 05202400094