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Abstract


Rechtsverordnungen höhlen Gentechnik-Gesetz aus (BRD)

Mehr als ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gentechnik-Gesetzes (GenTG) wird in Bonn eine Rechtsverordnung für die Freisetzung gentechnisch manipulierter Organismen vorbereitet. Organismen, die von der Zentralen Kommission für biologische Sicherheit für unbedenklich erklärt werden, sollen ohne öffentliche Anhörung freigesetzt werden können.

Stichworte: Widerstand, Gesetzgebung, Vollzug, Umgehung, Genehmigungsverfahren, Bewilligung, Sicherheit, Risiko
Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Gen-Politik, Gesetzgebung

Medium:
OEB 32/91, S. 4
Publikationsdatum: 07.08.1991
Eigenschaften: Adressenverzeichnis; Bericht;

Abstract-Nr: 86939
Abstract-ID: 05202400098