Oekodok
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Abstract
Gletscher im Grimsel-/Sustengebiet werden als Privatbesitz beansprucht
Sind Berge und Gletscher im Einzugsgebiet eines Kraftwerks unter Staatshoheit, oder haben die Kraftwerke mit dem Kauf der Alpen auch das nichtkulturfähige Land bis hinauf an die Wasserscheiden erworben? Falls Berg und Gletscher den Kraftwerken gehören, so dürfen die Besitzer per Sonderrecht die Kraftwerkanlagen weiter ausbauen. Ob das Sonderrecht auch Geltung hätte, wenn das nicht-kulturfähige Land unter Staatshoheit fiele, ist unklar. Diese Fragen wird voraussichtlich das Gericht entscheiden.
Stichworte: Eigentum, Einzugsgebiet, Berggebiet, Landbesitz
Schlagwort: Energie > Wasserkraft
Medium: Bund
Publikationsdatum: 03.08.1991
Autor: Lauber, Fritz
Eigenschaften: Bericht; Schwarz/Weiss-Bilder;
Abstract-Nr: 87089
Abstract-ID: 06101400062