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Abstract


Das Vertragswerk "Euratom" soll novelliert werden

Eine weitere Nutzung der Atomkraft als Energieträger erscheint nicht verantwortbar. Das Förderziel des Euratom-Vertrags (zur schnellen Bildung und Entwicklung von Atomenergie beizutragen) ist aufzuheben. Denn die Entscheidung darüber, ob Atomenergie genutzt werden soll, muss dem jeweiligen Mitgliedsland der EG vorbehalten bleiben. Viele Länder, die Atomenergie nutzen, verfügen über eine entwickelte Atomindustrie, die einer weiteren Förderung nicht mehr bedarf. Die Autoren befassen sich auch mit den weiteren Punkten des Vertrages.

Stichworte: EAG, IAEA, EG, nukleare Entsorgung, Gesetzgebung, Energiepolitik, Umweltpolitik, Atompolitik, Kontrollsystem, AKW
Schlagwort: Atomenergie, Radioaktivität > Ausstieg

Medium:
OEM 2/91, S. 40
Publikationsdatum: 01.06.1991
Autor: Sander, Andrea / Sailer, Michael
Eigenschaften: Bericht; Schwarz/Weiss-Bilder;

Abstract-Nr: 87431
Abstract-ID: 06201800084