Oekodok
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Abstract
Bundesgericht schützt Strassenbaupraxis der Zürcher Regierung
Plant der Kanton ein Strassenprojekt und muss dem Volk der dazugehörige Kredit zur Abstimmung vorgelegt werden, kann, aber muss die Umweltverträglichkeit noch nicht überprüft sein. Gemäss Umweltschutzrecht des Bundes genügt es, wenn der Nachweis der Umweltverträglichkeit beim Projektgenehmigungsverfahren erfolgt. Das Bundesgericht hat das Vorgehen der Zürcher Regierung bei der Ausarbeitung der 54-Millionen-Kreditvorlage für den Autobahnzusammenschluss mit Halbanschluss Flughafen gebilligt. Der VCS, die SP, die Grüne Partei sowie Einzelpersonen haben beim Bundesgericht dagegen Beschwerde eingereicht.
Stichworte: UVP, Autobahn-Bau, Einsprachen, Gesetzgebung, Umweltschutz-Gesetzgebung, Rechtsfragen
Schlagwort: Regionen, Städte, Länder > Region Zürich
Medium: TA
Publikationsdatum: 13.06.1991
Autor: Schmid, Jürg
Eigenschaften: Bericht; Schwarz/Weiss-Bilder;
Abstract-Nr: 88918
Abstract-ID: 11501100002