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Abstract


Rechtsgrundlagen der Verkehrsregelung

Das heutige rechtliche Instrumentarium der Gemeinde beschränkt sich auf eine qualitative Beeinflussung des Verkehrs: Es kann geregelt werden, wo wieviel Verkehr durchgehen soll und wo Entlastungen möglich sind. Eine quantitative Beeinflussung - also eine direkte Beschränkung des Verkehrsvolumens - ist nach heutiger Rechtsgrundlage grundsätzlich nicht möglich.

Stichworte: Umweltschutzgesetz, Bau- und Planungsrecht, Umweltverträglichkeitsprüffung, Luftreinhalte-Verordnung, Strassenverkehrsgesetz
Schlagwort: Politik und Recht > Umweltrecht

Medium:
UI
Publikationsdatum: 01.04.1989
Autor: Maegli, Rolf
Eigenschaften: Statistiken/Grafik; Bericht; Schwarz/Weiss-Bilder;

Abstract-Nr: 89495
Abstract-ID: 01501200045