Oekodok
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Abstract
Die ersten neuen Antifoulings sind bewilligt
Seit dem 1. Juli 1988 gelten für Antifoulings strenge Vorschriften: Organozinnverbindungen sind als Wirkstoffe gegen Verfaulung (Boote) weitgehend verboten. Eine allgemeine Bewilligungspflicht sorgt zudem dafür, dass keine Neuentwicklungen mit Ersatzstoffen auf den Markt gelangen, die erneut zu einer kritischen Belastung der Gewässer führen können.
Stichworte: Umweltgifte, Schadstoffe, Umweltschutz, Giftsammelstelle, Abfälle, Entsorgung, Sonderabfallverbrennungsanlagen, FCKW, Luftschadstoffe, Belastung
Schlagwort: Politik und Recht > Umweltgifte
Medium: UWS
Publikationsdatum: 01.12.1989
Autor: Studer, Christoph
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 89658
Abstract-ID: 01501410014