Oekodok
|
|
|
|
Abstract
Meldepflicht macht Kompost zum Düngemittel zweiter Wahl
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost kritisierte, dass mit der vom Bundeskabinett gebilligten Bioabfallverordnung entgegen der erklärten Absicht des Bundesumweltministeriums die Akzeptanz und damit die Marktchancen von Kompost nicht gefördert würden. Die «Sonderauflagen» für die Kompostanwender gehen weit über die düngerechtlichen Vorschriften hinaus (Übersicht).
Schlagwort: Abfälle > Kompostieren
Medium: ABW INFODIENST 8/97, S. 2
Publikationsdatum: 15.12.1997
Abstract-Nr: 93338
Abstract-ID: 05411800037