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Abstract


Meldepflicht macht Kompost zum Düngemittel zweiter Wahl

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost kritisierte, dass mit der vom Bundeskabinett gebilligten Bioabfallverordnung entgegen der erklärten Absicht des Bundesumweltministeriums die Akzeptanz und damit die Marktchancen von Kompost nicht gefördert würden. Die «Sonderauflagen» für die Kompostanwender gehen weit über die düngerechtlichen Vorschriften hinaus (Übersicht).

Schlagwort: Abfälle > Kompostieren

Medium:
ABW INFODIENST 8/97, S. 2
Publikationsdatum: 15.12.1997

Abstract-Nr: 93338
Abstract-ID: 05411800037