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Abstract
Europäischer Gerichtshof definiert Abfallbegriff
Der Beitrag erläutert das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 25.6.1997, C-304/94, kurz. Der Begriff «Abfälle» sei so zu verstehen, dass auch Stoffe und Gegenstände, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind, erfasst werden (Richtlinien 75/442 und 78/319). Durch die Richtlinie 91/156 wurde das Überwachungssystem verstärkt.
Schlagwort: Abfälle > Statistik, Abfallpolitik
Medium: ABW JOURNAL 1–2/98, S. 7
Publikationsdatum: 01.02.1998
Autor: Köss
Abstract-Nr: 94123
Abstract-ID: 05411200064