Home  |  Suche  |  Thesaurus  |  Medienliste  |  Impressum etc.

Abstract


Europäischer Gerichtshof definiert Abfallbegriff

Der Beitrag erläutert das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 25.6.1997, C-304/94, kurz. Der Begriff «Abfälle» sei so zu verstehen, dass auch Stoffe und Gegenstände, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind, erfasst werden (Richtlinien 75/442 und 78/319). Durch die Richtlinie 91/156 wurde das Überwachungssystem verstärkt.

Schlagwort: Abfälle > Statistik, Abfallpolitik

Medium:
ABW JOURNAL 1–2/98, S. 7
Publikationsdatum: 01.02.1998
Autor: Köss

Abstract-Nr: 94123
Abstract-ID: 05411200064