Oekodok
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Abstract
Zur Errichtung von Golfplätzen bedarf es exakter regionaler Konzepte
Eine Golfanlage wird nur dann genehmigt, wenn sich aus der Umweltverträglichkeitsprüfung keine wesentlichen Nachteile für den Naturhaushalt ergeben. Sie darf keine Flächen mit hohem Biotopwert beeinträchtigen. Im Beitrag werden weitere Bedingungen für die Errichtung von Golfplätzen genannt und Gemeinden Hinweise gegeben (mit Tabelle, mit Bezugsadresse).
Stichworte: INFO: Broschüre des Büros für Tourismus und Erholungsplanung (BTE), Berlin, zum Thema «Golfplatzprojekte. Eine Planungshilfe für Gemeinden» ist zu beziehen bei: BTE, Friedbergstr. 19, D-14057 Berlin, Tel. (030) 324-7679, Fax (030) 324-2678
Schlagwort: Tourismus, Sport, Freizeit > Sport
Medium: OEB 05/98, S. 20
Publikationsdatum: 04.03.1998
Autor: bi
Abstract-Nr: 94718
Abstract-ID: 05611400080