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Abstract


Berufsverbot für Betriebe, die ihren Giftmüll illegal entsorgen?

Weil das deutsche Strafrecht keine Verantwortlichkeit von Unternehmen kennt, gehen Firmen, die ihren Giftmüll illegal entsorgen, in der Regel straffrei aus. Der Justizminister will das ändern (Bericht).

Stichworte: Abfälle, Gesetzgebung, Industrie, Sonderabfälle, Chemie, Abfallwirtschaft
Schlagwort: Abfälle > Gesetzgebung

Medium:
Spiegel
Publikationsdatum: 23.03.1998
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 94946
Abstract-ID: 05411300030