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Abstract


In Deutschland wurde der 1000. Neustoff angemeldet

Mehr als die Hälfte aller Stoffe muss als gefährlich eingestuft werden, wobei die Gefährlichkeitsmerkmale reizend, umweltgefährlich und gesundheitsschädlich an der Spitze liegen. Im Beitrag werden kurz die bestehenden Regeln zur Anmeldung, Einstufung und Kennzeichnung genannt und die Anzahl der Anmeldungen neuer Stoffe in den EU-Ländern verglichen.

Schlagwort: Chemie > Gefahrstoffrecht, Chemikaliengesetz

Medium:
UW BMU 3/98, S. 128–129
Publikationsdatum: 01.03.1998
Autor: IG II 3 / Anmeldestelle nach dem Chemikaliengesetz

Abstract-Nr: 95039
Abstract-ID: 10911300020