Oekodok
|
|
|
|
Abstract
Einfuhr von Sonderabfällen kann und muss untersagt werden (D)
Der Verfasser verdeutlicht, dass die zuständigen Landesbehörden die Einfuhr von Sonderabfällen, zumindest soweit sie zur Beseitigung bestimmt sind, regelmässig unter Berufung auf die Bestimmungen des europäischen Abfallrechts untersagen können oder müssen. Dies wird durch ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim bestätigt (Fachartikel, mit Literaturhinweisen, mit Kontaktadresse).
Stichworte: INFO: Ralf Jülich, Bereich Umweltrecht am Öko-Institut e.V. Büro Darmstadt, Bunsenstrasse 14, D-64293 Darmstadt, Tel. (06151) 8191-0, Fax (06151) 819133
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht Deutschland > Allgemeines
Medium: MM 1/98, S. 33–35
Publikationsdatum: 01.03.1998
Autor: Jülich, Ralf
Abstract-Nr: 95070
Abstract-ID: 06211100133