Oekodok
|
|
|
|
Abstract
Gemeinde trägt Mitschuld am Tod eines Lkw-Fahrers auf einer Deponie
Die ihr zur Last gelegte Pflichtwidrigkeit besteht darin, dass auf dem für den Benutzerverkehr nicht gesperrten Plateau keine Sicherungsmassnahmen gegen das Abstürzen von Fahrzeugen im Bereich des nicht tragfähigen Untergrundes getroffen worden waren.
Stichworte: Notiz
Schlagwort: Abfälle > Deponietechnik
Medium: ENTS-PRAXIS 1-2/96, S. 15
Publikationsdatum: 01.02.1996
Eigenschaften: Presserohstoff;
Abstract-Nr: 97049
Abstract-ID: 10611800001