Oekodok
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Abstract
Bundeskartellamt als Anwalt der Verbraucherinteressen
Die mit der Selbstverpflichtung der Autoindustrie zur Altauto-Verwertung vorgesehene Disziplinierung der Kunden wird vom Bundeskartellamt nicht unterstützt. Es darf keine Beschränkung auf Autos geben, deren Wartung nur in Vertragswerkstätten erfolgte und die nur mit Originalersatzteilen der Hersteller versehen sind (Kürzestmeldung).
Stichworte: Notiz, Altauto-Verwertung
Schlagwort: Abfälle > Recycling, Abfallvermeidung
Medium: SZ
Publikationsdatum: 22.05.1996
Eigenschaften: Presserohstoff;
Abstract-Nr: 97189
Abstract-ID: 10612000073