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Abstract


Bausonderabfälle müssen der Sonderabfallgesellschaft angedient werden

Das regeln die neuen Rahmenbedingungen, die der Berliner Senat mit Wirkung vom 01.03.96 zur Umsetzung des Landesabfallgesetzes erlassen hat. Die übrigen Bauabfälle werden über Einrichtungen entsorgt, die durch die Senatsbauverwaltung autorisiert werden (Übersichten: aktuelle Regelungen, Abfallarten).

Stichworte: Bericht
Schlagwort: Abfälle > Gesetzgebung

Medium:
BW 3/96, S. 45-46
Publikationsdatum: 01.03.1996
Eigenschaften: Presserohstoff;

Abstract-Nr: 97258
Abstract-ID: 10612100008