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Abstract


Hessen ändert die Kontrolle der Reststoffverwertung

Am 1. 10. 1995 sind die Verwertungsnachweise über die Kontrolle der Verwertung überwachungsbedürftiger Reststoffe entfallen. Nach Wahl des Unternehmens kann entweder ein Begleitschein für jeden einzelnen Verwertungsfall oder eine Verbleibserklärung für das zurückliegende Kalenderjahr abgegeben werden (Kürzestmeldung).

Stichworte: Notiz, Reststoffverwertung
Schlagwort: Abfälle > Gesetzgebung

Medium:
IHKLIMBURG MIT 3/96, S. 123
Publikationsdatum: 01.03.1996
Eigenschaften: Presserohstoff;

Abstract-Nr: 97260
Abstract-ID: 10612100010