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Abstract


Nur 15 000 DM Bussgeld in Deutschland bei Unternehmen eingetrieben

Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung 1991 wurden von Unternehmen in ganz Deutschland, die gegen die Pflicht zur Rücknahme/Verwertung ihrer Verpackungen verstiessen, nur 15 000 DM Bussgeld eingetrieben. Bis zu 100 000 DM können verlangt werden, wenn Verpackungen ohne «Grünen Punkt» in Verkehr gebracht werden und die Rücknahme verweigert wird.

Schlagwort: Abfälle > Gesetzgebung

Medium:
SZ
Publikationsdatum: 18.07.1996
Eigenschaften: Presserohstoff;

Abstract-Nr: 97277
Abstract-ID: 10612100027