Oekodok
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Abstract
Nur 15 000 DM Bussgeld in Deutschland bei Unternehmen eingetrieben
Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung 1991 wurden von Unternehmen in ganz Deutschland, die gegen die Pflicht zur Rücknahme/Verwertung ihrer Verpackungen verstiessen, nur 15 000 DM Bussgeld eingetrieben. Bis zu 100 000 DM können verlangt werden, wenn Verpackungen ohne «Grünen Punkt» in Verkehr gebracht werden und die Rücknahme verweigert wird.
Schlagwort: Abfälle > Gesetzgebung
Medium: SZ
Publikationsdatum: 18.07.1996
Eigenschaften: Presserohstoff;
Abstract-Nr: 97277
Abstract-ID: 10612100027