Oekodok
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Abstract
Heizöltanks müssen von anerkannten Sachverständigen überprüft werden
Entsprechend der Änderungsverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen neu aufgestellte Heizölanlagen durch Fachbetriebe überprüft werden. Die erste Prüfung erfolgt vor Inbetriebnahme, die nächsten Kontrollen alle fünf Jahre. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn keine Prüfbescheinigung eines Sachverständigen vorliegt (mit Kontaktadresse).
Stichworte: Rechtsprechung;
Schlagwort: Chemie > Schutzmassnahmen
Medium: OEB 1/96, S. 5
Publikationsdatum: 04.09.1996
Eigenschaften: Presserohstoff;
Abstract-Nr: 97669
Abstract-ID: 10911200010