Oekodok
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Abstract
Wer die Biotonne nicht benutzt, muss auch nicht dafür bezahlen
Der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat in vier Urteilen festgestellt, dass derjenige, der von der Benutzung der Biotonne befreit ist, auch mit den Kosten nicht belastet werden darf. In der Begründung heisst es: Für die Heranziehung der Bürger zu den Gebühren für die Restmülltonne fehle eine ordnungsgemässe Rechtsgrundlage.
Stichworte: Rechtsprechung, Kosten, Deutschland, Abfallpolitik
Schlagwort: Abfälle > Gesetzgebung
Medium: OEB 13–14/98, S. 7
Publikationsdatum: 08.07.1998
Autor: wt
Abstract-Nr: 98998
Abstract-ID: 10612100046