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Abstract


Seit 1994 ist der «Kohlepfennig» verfassungswidrig

Für die Zeit bis 1995 blieb aber strittig, wie die Mehrkosten durch den Einsatz von Steinkohle zu berechnen sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 28.05.98 festgelegt, dass die Berechnung auf der Grundlage des Durchschnittspreises aller Heizöllieferungen an Kraftwerke erfolgt.

Stichworte: Rechtsprechung, Energiepolitik, Deutschland, Klimapolitik, Bergbau, Kohlebau, Subventionen
Schlagwort: Energie > Energiepolitik

Medium:
OEB 13–14/98, S. 6
Publikationsdatum: 08.07.1998
Autor: wt

Abstract-Nr: 99002
Abstract-ID: 10711900007