Oekodok
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Abstract
Was «wirtschaftlich tragbar» beim Lärmschutz heissen soll
Umweltschutzgesetz und Lärmschutz-Verordnung der Schweiz kennen die Formulierung «wirtschaftliche Tragbarkeit» und «Verhältnismässigkeit», ohne diese Begriffe zu definieren. Die vorliegende Broschüre will mit einem Modell diese Lücke füllen (also eine Vollzugshilfe sein), stolpert aber über einige inhärente Probleme (Lärmschutzfenster bringen nur einen Nutzen von 50 Prozent, weil lediglich in der Hälfte des Jahres die Fenster immer geschlossen sind; bei regional günstigen Mietzinsen ist der Nutzen ebenfalls gering, weshalb Lärmschutzfenster in solchen Gebieten beim hedonistischen Ansatz wohl nicht gebaut, diese Gebiete also teilweise dem Schienen- oder Strassenlärm «geopfert» würden). BEZUG der Vollzugshilfe: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal; Hrsg.), Dokumentation, CH-3003 Bern.
Stichworte: Vereinfachungen, Mietpreisfaktor, überschrittene Belastungsgrenzwerte, Lärmschutz-Verordnung, Umsetzung, Mietpreisniveau, Zusatznutzen, Modellrechnungen, Schienenlärm, Strassenlärm, Aarwangen, Rheinfelden
Schlagwort: Lärm > Lärmschutz, Lärmpolitik
Medium: Broschüre
Publikationsdatum: 01.08.1998
Autor: Buwal
Eigenschaften: Buch; Statistiken/Grafik;
Buchangaben: Wirtschaftliche Tragbarkeit und Verhältnismässigkeit von Lärmschutzmassnahmen (= Schriftenreihe Umwelt Nr. 301), Bern, 1998.
Buchautor: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal; Hrsg.)
Seiten, Preis: 151 S. / 20 sFr.
Abstract-Nr: 100445
Abstract-ID: 01511400059