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Abstract


Schlechte Karten beim Einspruch gegen Natel-Antennen

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat einen Anspruch gegen eine Mobilfunkanlage der Swisscom abgelehnt. Grund: Der geltende Grenzwert liegt mindestens 800-mal höher als die bei Volllast abgestrahlte Leistung (aus den Erwägungen).

Stichworte: Elektrosmog, Schweiz, Down-Link-Power-Control-System (setzt die jeweilige Sendeleistung stets auf das Mass herab, das für die momentan übermittelten Gespräche erforderlich ist), Schwellenwert, nicht ionisierende Strahlung, elektromagnetische Strahlung, Buwal
Schlagwort: Energie > Elektrosmog

Medium:
UPR 2/99, S. 179–181
Publikationsdatum: 01.03.1999
Autor: VGer ZH
Eigenschaften: Bericht; Kommentar;

Abstract-Nr: 102363
Abstract-ID: 03512800157