Oekodok
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Abstract
Der Bundesrat greift zu einem Trick, um Tempo 80 durchzusetzen
Am 1. April 1998 hat der Bundesrat die Strassensignalisations-Verordnung geändert. Die Kantone müssen seither nicht mehr nachweisen, dass tiefere Tempolimiten die Umweltbelastung mindern. Daraufhin stellte sich die Frage, ob für vorher eingereichte Beschwerden gegen Tempo 80 neues Recht gelten darf. Nun fordert der Bundesrat die Kantone auf, ihre Gesuche für Temporeduktionen zurückzuziehen. Die alten Beschwerden würden dadurch verfallen. Anschliessend sollen die Kantone neue Gesuche stellen, bei welchen dann allfällige Beschwerden de facto keine Chance mehr haben werden (interessanter Bericht).
Stichworte: Verkehrspolitik, Auto, Tempo 120, Autobahnen, Ortsverkehr, Radarkontrollen
Schlagwort: Verkehr und Transport > Verkehrsberuhigung
Medium: Facts
Publikationsdatum: 12.03.1999
Autor: Tuor, Mario
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 102445
Abstract-ID: 05512600118