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Abstract


Der Minimalbedarf bei Schiessständen muss nicht ausgenutzt werden

Das geht aus einem Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts hervor: Ist die Lärmbelastung zu gross, können die Erleichterungen für den Schiessbetrieb allerdings unter Umständen unter dem ausgewiesenen Minimalbedarf bleiben (aus der Urteilsbegründung).

Stichworte: Lärmschutz, Schweiz, Militär, Armee, Landesverteidigung, Immissionsgrenzwerte, Grenzwerte, Gemeinde Horgen, AnwohnerInnen
Schlagwort: Lärm > Lärmbelastung

Medium:
URP 3/99, S. 275–279
Publikationsdatum: 01.05.1999
Autor: VGer Kt. Zürich
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 103200
Abstract-ID: 01511200040