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Abstract


Ab Juli gilt der erweiterte Leistungskatalog der Krankenkassen

Ab erstem Juli 1999 müssen die schweizerischen Krankenkassen fünf komplementärmedizinische Behandlungsmethoden aus der Grundversicherung zahlen. Die FMH hat jedoch noch nicht für jede der Methoden die Ausbildungsanforderungen festgelegt, weshalb eine Übergangsregelung gelten wird. Die Kosten, die aus den neuen Leistungen entstehen, sind noch nicht abschätzbar (Bericht mit informativer Übersicht über die verschiedenen Heilmethoden und Tipps für die Versicherten).

Stichworte: Krankheit, Gesundheit, Versicherungen, Risiko, Medizinische Versorgung, Alternative Heilmethoden, NaturärztInnen, Eskamed AG, CSS, Helsana, Konkordia, Wincare, Swica, Chinesische Medizin, Anthroposophische, Phytotherapie, Homöopathie, Akupunktur, Neuraltherapie, Gesundheitspolitik
Schlagwort: Gesundheit > Gesundheitskosten, Kassen

Medium:
TA
Publikationsdatum: 21.06.1999
Autor: Thalmann, Verena
Eigenschaften: Statistiken/Grafik; Bericht;

Abstract-Nr: 103788
Abstract-ID: 05211300015